Die 6. Stegener Ortsranderholung in der ersten Sommerferienwoche (#1)
Mit der Ortsranderholung der Gemeinde Stegen werden die Sommerferien ein Erlebnis!
Die Ortsranderholung der Gemeinde Stegen ist eine Motto-Ferienfreizeit für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Die Betreuungszeiten sind täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr. Die Kinder erwarten täglich tolle Angebote, die von den ehrenamtlichen Betreuer/innen unter Anleitung des Kinder- und Jugendbüros bereitgestellt werden. Die Kinder werden dabei auf kleinere Gruppen verteilt und einem Bezugsbetreuer/innen Team zugeteilt. Die Gruppen treffen sich nur morgens, mittags und nachmittags. Während der Pausen und fder Angebote sind die Kinder frei. Die Kinder können aus den täglich wechselnden Angeboten frei wählen, viele zusätzliche Aktionen entstehen mit den Kindern auch während der Freizeit. Die Mahlzeiten und Getränke wie Tee und Wasser sind im Teilnehmer/innen Beitrag mit inbegriffen.
Dieses Jahr gibt es zum ersten mal die Möglichkeit für Kinder ab der 5. Klasse (Schuljahr 2025/2026) zu den bestehenden Betreuungszeiten von Mittwoche 6.8.2025 bis Freitag 8.8.2025 gemeinsam mit den Betreuer/innen auf dem Festplatz in Großgruppenzelten zu übernachten. Der Teilnehmer/innenbetrag erhöht sich mit der optionalen Übernachtung auf 200€.
Wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben erhalten Sie eine Bestätigungs Mail, dass Sie Ihr Kind angemeldet haben. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums erhalten Sie eine weitere Bestätigungsmail mit Ihrem Veranstaltungspass auf dem jede Veranstaltung vermerkt ist, an dem Ihr Kind teilnimmt. Bitte bringen Sie diesen unterschrieben ins Rathaus.
Bitte überweisen Sie den Teilnemer/innen Betrag auf folgendes Konto
Gemeinde Stegen
Sparkasse Hochschwarzwald
IBAN: DE03 6805 1004 0005 0002 29
BIC: SOLADES1HSW
Verwendungszweck: Name der Freizeit + Vor- und Nachname des Kindes
Ihr Kind kann nur an der Freizeit teilnehmen, wenn die Teilnahmegebühr bis zum 7. Tage vor Beginn der Freizeit eingegangen ist. Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zur Freizeit beantragen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor der Buchung an das Kinder- und Jugendbüro Stegen.
Rückerstattung
Sie können bis zum Beginn der Freizeit jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an uns von dem Vertrag zurücktreten. Im Fall Ihres Rücktritts steht uns und folgende Entschädigung zu:
a) ab dem 14. Tag vor Beginn der Freizeit: 60%
b) ab dem 5. Tag vor Beginn der Freizeit: 100% des jeweiligen Gesamtbetrags.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
a) Bei Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl (10 Teilnehmer). Der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall, Ihnen die Absage schriftlich zukommen zu lassen. Die Teilnahmegebühr wird zurückerstattet.
b) Bei höherer Gewalt (unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände) kann der Veranstalter ohne Fristsetzung und ohne jede Haftung vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen oder Auslagen werden verrechnet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
c) Wenn der Vertragspartner/die Vertragspartnerin seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung in der oben angegebenen Frist nicht nachkommt oder sonstigen Vertragsbedingungen nicht einhält.
Mitwirkungspflicht und Ausschluss
Die Eltern werden hiermit auf die Informationspflicht hingewiesen (z.B. Krankheiten, Auffälligkeiten ihres Kindes etc.). Bei Missachtung von Forderungen an den Teilnehmer oder fehlender Mitwirkung der Erziehungsberechtigten kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen werden. Die Sitten und Regeln der Ortsranderholung sind zu respektieren, den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten.
Mitwirkungspflicht und Ausschluss Die Eltern werden hiermit auf die Informationspflicht hingewiesen (z.B. Krankheiten, Auffälligkeiten ihres Kindes etc.). Bei Missachtung von Forderungen an den Teilnehmer oder fehlender Mitwirkung der Erziehungsberechtigten kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen werden. Die Sitten und Regeln der Ortsranderholung sind zu respektieren, den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten.
Die 6. Stegener Ortsranderholung in der zweiten Sommerferienwoche (#2)
Mit der Ortsranderholung der Gemeinde Stegen werden die Sommerferien ein Erlebnis!
Die Ortsranderholung in der 2. Ferienwoche der Gemeinde Stegen ist eine Ferienfreizeit für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Die Betreuungszeiten sind täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr. Die Kinder erwarten spannende Tage in denen sie eine eigene Stadt erschaffen. Sie werden in dieser Zeit von ehrenamtlichen Betreuer/innen unter Anleitung des Kinder- und Jugendbüros begleitet. Die Kinder werden dabei auf kleinere Gruppen verteilt und einem Bezugsbetreuer/innen Team zugeteilt. Die Gruppen treffen sich nur morgens, mittags und nachmittags. Während der Pausen und fder Angebote sind die Kinder frei. Die Kinder bauen in dieser Woche eine Spielstadt in der Kageneckhalle auf, hier findet Stadtleben statt, viele zusätzliche Aktionen entstehen mit den Kindern auch während der Freizeit. Die Mahlzeiten und Getränke wie Tee und Wasser sind im Teilnehmer/innen Beitrag mit inbegriffen.
Wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben erhalten Sie eine Bestätigungs Mail, dass Sie Ihr Kind angemeldet haben.
Nach Ablauf des Anmeldezeitraums erhalten Sie eine weitere Bestätigungsmail mit Ihrem Veranstaltungspass auf dem jede
Veranstaltung vermerkt ist, an dem Ihr Kind teilnimmt. Bitte bringen Sie diesen unterschrieben ins Rathaus.
Bitte überweisen Sie den Teilnemer/innen Betrag auf folgendes Konto
Gemeinde Stegen
Sparkasse Hochschwarzwald
IBAN: DE03 6805 1004 0005 0002 29
BIC: SOLADES1HSW
Verwendungszweck: Name der Freizeit + Vor- und Nachname des Kindes
Ihr Kind kann nur an der Freizeit teilnehmen, wenn die Teilnahmegebühr bis zum 7. Tage vor Beginn der Freizeit eingegangen ist. Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zur Freizeit beantragen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor der Buchung an das Kinder- und Jugendbüro Stegen.
Rückerstattung
Sie können bis zum Beginn der Freizeit jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an uns von dem Vertrag zurücktreten. Im Fall Ihres Rücktritts steht uns und folgende Entschädigung zu:
a) ab dem 14. Tag vor Beginn der Freizeit: 60%
b) ab dem 5. Tag vor Beginn der Freizeit: 100% des jeweiligen Gesamtbetrags.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
a) Bei Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl (10 Teilnehmer). Der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall, Ihnen die Absage schriftlich zukommen zu lassen. Die Teilnahmegebühr wird zurückerstattet.
b) Bei höherer Gewalt (unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände) kann der Veranstalter ohne Fristsetzung und ohne jede Haftung vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen oder Auslagen werden verrechnet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
c) Wenn der Vertragspartner/die Vertragspartnerin seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung in der oben angegebenen Frist nicht nachkommt oder sonstigen Vertragsbedingungen nicht einhält.
Mitwirkungspflicht und Ausschluss
Die Eltern werden hiermit auf die Informationspflicht hingewiesen (z.B. Krankheiten, Auffälligkeiten ihres Kindes etc.). Bei Missachtung von Forderungen an den Teilnehmer oder fehlender Mitwirkung der Erziehungsberechtigten kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen werden. Die Sitten und Regeln der Ortsranderholung sind zu respektieren, den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten.
Mitwirkungspflicht und Ausschluss Die Eltern werden hiermit auf die Informationspflicht hingewiesen (z.B. Krankheiten, Auffälligkeiten ihres Kindes etc.). Bei Missachtung von Forderungen an den Teilnehmer oder fehlender Mitwirkung der Erziehungsberechtigten kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen werden. Die Sitten und Regeln der Ortsranderholung sind zu respektieren, den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten.