Herbstferienprogramm 2025 (#2)
Wir Spielen, Kochen, Schnitzen, Backen im und um das Haus der Vereine. Beginn ist immer um 9:00 Uhr, Ende um 16:00 Uhr. Für Getränke und Essen ist bestens gesorgt. Sollte man trotzdem Hunger haben kann ein mitgebrachtes Vesper nicht schaden. Es wird um der Witterung angepasste Kleidung gebeten.
Rückerstattung Sie können bis zum Beginn der Freizeit jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an uns von dem Vertrag zurücktreten. Im Fall Ihres Rücktritts steht uns und folgende Entschädigung zu: a) ab dem 14. Tag vor Beginn der Freizeit: 60% b) ab dem 5. Tag vor Beginn der Freizeit: 100% des jeweiligen Gesamtbetrags.
Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: a) Bei Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl (15 Teilnehmer). Der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall, Ihnen die Absage schriftlich zukommen zu lassen. Die Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. b) Bei höherer Gewalt (unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände) kann der Veranstalter ohne Fristsetzung und ohne jede Haftung vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen oder Auslagen werden verrechnet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. c) Wenn der Vertragspartner/die Vertragspartnerin seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung in der oben angegebenen Frist nicht nachkommt oder sonstigen Vertragsbedingungen nicht einhält.
Mitwirkungspflicht und Ausschluss Die Eltern werden hiermit auf die Informationspflicht hingewiesen (z.B. Krankheiten, Auffälligkeiten ihres Kindes etc.). Bei Missachtung von Forderungen an den Teilnehmer oder fehlender Mitwirkung der Erziehungsberechtigten kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen werden. Die Sitten und Regeln der Ferienfreizeit sind zu respektieren, den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten.
Einverständniserklärung a) Ich bin damit einverstanden, dass Foto- Aufnahmen, die im Rahmen der Freizeit von meinem Kind gemacht wurden, für die Publikationen (Presse, Homepage, Internetplattformen...) des Kinder- und Jugendbüros Stegen verwendet werden dürfen. b) Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind an kleinen Ausflügen während der Freizeit teilnehmen darf. c) Das mein Kind unter Aufsicht in kleinen Gruppen in der Umgebung der Freizeit spielen darf d) kleinere Verletzungen z.B. „Spreißel“ oder Zecken dürfen durch erfahrene Betreuer behandelt werden und werden Ihnen umgehend gemeldet.
Bitte überweisen Sie den Teilnemer/innen Betrag auf folgendes Konto Gemeinde Stegen Sparkasse Hochschwarzwald IBAN: DE03 6805 1004 0005 0002 29 BIC: SOLADES1HSW Verwendungszweck: Name der Freizeit + Vor- und Nachname des Kindes
Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zur Freizeit beantragen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor der Buchung an das Kinder- und Jugendbüro Stegen.